Allgemeine Geschäftsbedingungen der ZLT GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen B2C (für Verbraucher)

  • 1 Geltungsbereich
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle Bestellungen von Verbrauchern (§ 13 BGB) im Online-Shop sowie direkt bei einem der Mitarbeiter der ZLT GmbH. Sie haben die Möglichkeit, die AGB im Rahmen des Bestellvorgangs einzusehen und auszudrucken.
  2. Durch Ihre Bestellung erklären Sie sich mit der Geltung der zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen AGB einverstanden. Etwaige diesen AGB widersprechende eigene AGB von Ihnen werden nicht Vertragsbestandteil.
  • 2 Registrierung als Nutzer
  1. Ihre Registrierung zu unserem Handelssystem erfolgt kostenlos. Ein Anspruch auf Zulassung zu unserem Handelssystem besteht nicht. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige Personen. Auf unser Verlangen haben Sie uns eine Kopie Ihres Personalausweises zuzusenden. Die für die Anmeldung erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
  2. Abgesehen von der Erklärung Ihres Einverständnisses mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Ihre Registrierung mit keinerlei Verpflichtungen verbunden. Allein mit der Eintragung bei uns besteht keinerlei Kaufverpflichtung hinsichtlich der von uns angebotenen Waren. Soweit sich Ihre persönlichen Angaben ändern, sind Sie selbst für deren Aktualisierung verantwortlich.
  • 3 Datenschutz
  1. Sämtliche von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten (z. B. Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) werden von uns ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erhoben, verarbeitet und gespeichert.
  2. Soweit über die gesetzlichen Erlaubnistatbestände hinaus eine Erhebung, Verarbeitung oder Speicherung personenbezogener Daten beabsichtigt ist, erfolgt diese nur bei Vorliegen einer gesonderten Einwilligung von Ihnen.
  3. Weiterführende Hinweise zum Datenschutz werden dem Kunden im Rahmen der Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.
  • 4 Angebot und Vertragsschluss
  1. Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch Versand zustande. Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen unserer Bestätigung in Textform.
  3. Handelsübliche Abweichungen von Abbildungen, Zeichnungen sowie Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben aus unseren Prospekten, Preislisten und Katalogen sind zulässig, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorhergesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Dasselbe gilt für Änderungen, die aufgrund von rechtlichen Bestimmungen erfolgen oder die dem technischen Fortschritt dienen, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
  4. Die Übertragung von Rechten aus diesem Vertrag sowie die Abtretung von Forderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung des anderen Vertragspartners.
  5. Abbildungen auf der Homepage dienen lediglich der Produktpräsentation und stellen kein rechtsverbindliches Angebot von uns dar. Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.
  6. Ein Vertragsschluss zwischen Ihnen und uns über auf der Homepage angebotene Waren setzt voraus, dass Sie uns zunächst über das Kontakformular kontaktieren und wir Ihre Anfrage bearbeiten.
  7. Der Eingang Ihrer Anfrage wird Ihnen binnen 24 Std. bestätigt.
  8. Sollte sich bei Prüfung Ihres Auftrags herausstellen, dass das von Ihnen bestellte Produkt nicht gefertigt und / oder auf die bei Ihnen vorliegenden Gegebenheiten ein- / angepasst werden kann, werden wir Ihnen dies mitteilen. Mit dieser Mitteilung ist dann – sofern möglich – ein Vorschlag für die Umsetzung Ihres Auftrags in einer technisch möglichen Variante verbunden. Diese Umsetzungsvariante stellt wiederum ein Angebot von uns dar, dessen Annahme Sie uns schriftlich oder per E-Mail bestätigen müssen.
  9. Der Vertragstext wird nicht gespeichert und kann nach Abschluss des Bestellvorgangs nicht mehr aufgerufen werden. Es steht Ihnen jedoch frei, die maßgebliche Webseite während des Bestellvorgangs unter Verwendung der Druckfunktion Ihres Browsers auszudrucken.
  • 5 Zahlungsbedingungen
  1. Unsere Preise gelten ab Werk ohne Verpackung und sind in Euro zu zahlen, wenn in unserer Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. In unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
  2. Die Zahlung der Ware erfolgt gegen Vorkasse. In gesonderten Fällen wird von uns die Zahlung auf Rechnung angeboten.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen ohne Abzug unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.
  • 6 Liefer- und Leistungszeit, Haftung für Lieferverzug
  1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt nicht vor völliger Auftragsklarheit und Abklärung aller technischen Fragen. Ebenso hat der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
  2. Bei Fällen der höheren Gewalt, z. B. Arbeitskämpfen, Unruhen, sowie sonstigen unvorhersehbaren schädigenden Ereignissen, die wir nicht zu vertreten haben, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Störung, soweit diese nachweislich auf die Erbringung unserer Leistung von Einfluss ist. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten eintreten. Dauert die Störung länger als zwei Monate, nachdem der ursprünglich vereinbarte Termin abgelaufen ist, kann jede Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt erstreckt sich auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, es sei denn, die erbrachten Teilleistungen sind für den Käufer nicht verwendbar. Dem Käufer erwachsen daraus keine Schadenersatzansprüche.
  3. Eine Haftung für einen von uns zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen.
  4. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
  5. Im Falle der Vereinbarung von „Vorkasse“ sind wir zur Lieferung erst dann verpflichtet, wenn wir über den Rechnungsbetrag verfügen können.
  • 7 Widerrufsrecht
  1. Sie haben ein Widerrufsrecht. Hinsichtlich der Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufsrechts wird auf die Widerrufsbelehrung im Anhang verwiesen. Dieses Widerrufsrecht gilt nicht für die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
  2. Falls Sie von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen (vgl. Widerrufsbelehrung), haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
  3. Wir bitten Sie, Beschädigungen und Verunreinigungen der Ware zu vermeiden. Senden Sie die Ware bitte in Originalverpackung und mit vollständigem Zubehör und sonstigen Verpackungsinhalten an uns zurück. Senden Sie die Ware bitte als frankiertes Paket an uns zurück und bewahren Sie den Einlieferungsbeleg auf. Die vorstehenden Hinweise zu Verpackung und Versand bilden keine Voraussetzung für die Ausübung Ihres Widerrufsrechts, sondern dienen allein der geordneten Abwicklung der Rücksendung von Waren mit ausreichendem Versicherungsschutz.
  • 8 Gewährleistung
  1. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Sie sind verpflichtet, uns offensichtliche Mängel der Ware, insbesondere auch Transportschäden, innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen der bei Erhalt der Ware offensichtlichen Mängel ausgeschlossen.
  3. Andere als offensichtliche Mängel haben Sie uns innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, stehen Ihnen wegen dieser Mängel die Mängelansprüche uneingeschränkt zu. Sollte es durch die unterbliebene Anzeige der Mängel jedoch zu Nachteilen bei uns gekommen sein, behalten wir uns die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Sie vor.
  • 9 Eignung der Ware

Der Kunde hat vor Abschluss des Vertrags selbst die Eignung der Ware für die von ihm beabsichtigte Verwendung zu prüfen.
Bei Gold und Seide(n) handelt es sich um Naturprodukte. Diese können aufgrund Ihrer Beschaffenheit leichte visuelle, sprich farbliche, und/oder haptische, sprich gefühlte Unterschiede zueinander aufweisen.

  • 10 Haftung
  1. Wir haften nicht für die einfach fahrlässige Verletzung anderer als wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind diejenigen, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge gibt und seine ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  2. Soweit uns kein vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haften wir nur für den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden.
  3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt; dies gilt auch für die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • 11 Urheber- und Eigentumsrechte
  1. Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben unser Eigentum und unterliegen unserem Urheberrecht. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zeichnungen und andere Unterlagen sind uns auf Verlangen zurückzugeben. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind sie ohne besondere Aufforderung unverzüglich zurückzusenden.
  2. Die Benutzung unseres Bildmaterials ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht gestattet. Im Einzelfall ist hierüber eine separate Nutzungsvereinbarung zu schließen.
  • 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
  1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, unser Geschäftssitz Lüneburg.
  2. Ausschließlicher örtlicher und international zuständiger Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz Lüneburg (Deutschland). Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand (Wohn- oder Geschäftssitz) zu verklagen.
  3. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine wirksame oder durchführbare Bestimmung oder Vereinbarung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder Vereinbarung zu setzen, die den wirtschaftlichen Bestimmungen soweit wie möglich entspricht.
  5. Die Überschriften zu den einzelnen Vorschriften dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen dienen lediglich der besseren Orientierung und haben keinen eigenständigen Regelungsgehalt und keine rechtliche Bedeutung.
  6. Daten des Käufers, die den Geschäftsverkehr mit ihm betreffen, werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
  • 13 Vorrang der deutschen Version

Liegen diese Verkaufsbedingungen in verschiedenen Sprachen vor, so ist für die Klärung von Auslegungsfragen allein die deutsche Version maßgeblich.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen B2B (für Gewerbe)

  • 1 Geltungsbereich
  1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und der ZLT GmbH geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren, soweit der Käufer Unternehmer ist (§ 14 BGB). Sie gelten auch für alle künftigen Verträge über die Lieferung von Waren, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführen.
  2. In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und uns zur Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt. Mündliche Vereinbarungen werden die Parteien schriftlich bestätigen. Werden Verträge sowohl in deutscher als auch in einer Fremdsprache niedergelegt, so ist im Streitfall die deutsche Sprachfassung maßgeblich.
  • 2 Angebot und Vertragsschluss
  1. Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen. Für diesen Zeitraum ist der Käufer an seine Bestellung gebunden.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.
  3. Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Anwendungsmöglichkeiten und Eignungen unserer Waren erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die regelmäßig nicht als zugesichert gelten. Sie begründen keine Ansprüche gegen uns. Der Käufer wird insbesondere nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.
  4. An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen, Musterbüchern, Katalogen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstigen Schutzrechte vor. Der Käufer darf sie nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir sie als vertraulich gekennzeichnet haben.
  • 3 Zahlungsbedingungen
  1. Unsere Preise gelten ab Werk ohne Verpackung und sind in Euro zu zahlen, wenn in unserer Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. In unseren Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht eingeschlossen. Diese werden wir in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausweisen.
  2. Der Kaufpreis ist abzüglich 2% Skonto 10 Tage ab Versendung der Rechnung (Rechnungsdatum), sonst netto (ohne Abzug) 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Bei Neukunden behalten wir uns Lieferung gegen Nachnahme abzüglich 2 % Skonto vor.
  3. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB).
  4. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  5. Wir behalten uns vor, Zahlungssicherheiten und/oder Vorauszahlungen zu verlangen. Dies gilt insbesondere bei Erstbesellungen.
  6. Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir berechtigt, alle Forderungen gegen ihn fällig zu stellen und/oder noch ausstehende Lieferungen ganz oder teilweise zurückzuhalten oder aber ganz von den bestehenden Verträgen zurückzutreten.
  • 4 Liefer- und Leistungszeit, Haftung für Lieferverzug
  1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt nicht vor völliger Auftragsklarheit und Abklärung aller technischen Fragen. Ebenso hat der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
  2. Bei Fällen der höheren Gewalt, z. B. Arbeitskämpfen, Unruhen, sowie sonstigen unvorhersehbaren schädigenden Ereignissen, die wir nicht zu vertreten haben, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Störung, soweit diese nachweislich auf die Erbringung unserer Leistung von Einfluss ist. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten eintreten. Dauert die Störung länger als zwei Monate, nachdem der ursprünglich vereinbarte Termin abgelaufen ist, kann jede Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt erstreckt sich auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, es sei denn, die erbrachten Teilleistungen sind für den Käufer nicht verwendbar. Dem Käufer erwachsen daraus keine Schadenersatzansprüche.
  3. Handelt es sich bei dem zugrunde liegenden Kaufvertrag um ein Fixgeschäft im Sinne des BGB oder HGB, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt, wenn der Käufer infolge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, den Fortfall seines Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht. Ebenso haften wir dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn dieser auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages beruht. Unsere Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht. In jedem Fall ist für den Eintritt des Verzugs eine Mahnung des Käufers notwendig.
  4. Ansonsten kann der Käufer im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs für jede vollendete Woche des Verzugs eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 0,1 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 1 % des Lieferwertes, geltend machen.
  5. Eine weitergehende Haftung für einen von uns zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen.
  6. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
  7. Im Falle der Vereinbarung von „Vorkasse“ sind wir zur Lieferung erst dann verpflichtet, wenn wir über den Rechnungsbetrag verfügen können.
  • 5 Gefahrübergang, Annahmeverzug, Versand/Verpackung
  1. Verladung und Versand erfolgen auf Gefahr des Käufers. Es gelten die Vorschriften über den Versendungskauf gemäß § 447 BGB, auch wenn die Versendung mit unseren Transportmitteln oder von unseren Mitarbeitern vorgenommen wird.
  2. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung – gehen zu Lasten des Käufers. Für den Versand wird eine Transportversicherung abgeschlossen, soweit der Käufer mit der Bestellung dies ausdrücklich wünscht. Die Kosten werden dem Käufer weiterberechnet und in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  3. Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück; ausgenommen sind Paletten. Der Käufer hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
  4. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
  5. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges des Käufers geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Waren auf den Käufer über.
  6. Wir übernehmen keine Kosten für nicht mit uns zuvor schriftlich vereinbarte Retouren oder Retouren, die von uns nach Prüfung des Retourengrundes nicht ausdrücklich als berechtigt anerkannt werden (z. B. Falschlieferung, Mängel etc.). Sollten uns durch nicht vereinbarte oder unberechtigte Retouren Kosten entstehen, stellen wir diese in Höhe der tatsächlich uns entstandenen Fremd- und Eigenkosten dem Auftraggeber/Versender der Retoure in Rechnung.
  • 6 Gewährleistung/Haftung
  1. Wir übernehmen keine Gewähr für Mängel, die durch natürliche Abnutzung und Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße Lagerung, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Nichtbeachtung der Verarbeitungs- und Verwendungshinweise entstehen. Wenn die Lieferung nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. des Käufers erfolgt, übernimmt der Käufer das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck.
  2. Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer seinen Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Käufer ist daher verpflichtet, offensichtliche Mängel der Waren unverzüglich nach Erhalt zu rügen. Versteckte Mängel, die er bei Erhalt nicht feststellen kann, hat er unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.
  3. Im Falle einer Rüge sind wir berechtigt, nach unserer Wahl zu verlangen, dass der Käufer zur Prüfung oder Nacherfüllung die beanstandete Ware an uns schickt oder die gerügte Ware bereithält. Nur bei berechtigter Rüge tragen wir die Kosten der Zusendung.
  4. Im Falle eines Mangels sind wir zur Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Ersatzlieferung oder durch Nachbesserung der mangelhaften Ware innerhalb einer angemessenen Nachfrist berechtigt. Eine Pflicht zur Nacherfüllung besteht nicht, soweit wir aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Bei unserer Wahl der Art der Nacherfüllung haben wir die Art des Mangels und die berechtigten Interessen des Käufers zu berücksichtigen. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen tragen wir. Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort oder dem Sitz der gewerblichen Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, haben wir nicht zu tragen, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
  5. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu, es sei denn, wir haben den Mangel wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten. Ist nur ein Teil einer Warenlieferung mangelhaft, kann der Käufer nur dann vom gesamten Vertrag zurücktreten, wenn er an dem übrigen Teil der Lieferung kein Interesse hat.
  6. Der Rückgriffsanspruch des Käufers wegen Gewährleistungsansprüchen und -rechten aus Verbrauchsgüterkaufverträgen (§§ 474, 478 BGB) steht dem Käufer gegen uns nur insoweit zu, als der Käufer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gegenüber seinem Abnehmer zur Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen und -rechten verpflichtet ist. Der Rückgriffsanspruch gegen uns ist ausgeschlossen, soweit der Käufer gegenüber seinem Abnehmer ohne rechtliche Verpflichtung, insbesondere aus Kulanz, oder aufgrund besonderer Zusicherungen oder Garantien des Käufers zur Gewährleistung oder Haftung verpflichtet ist.
  7. Die Ansprüche und Rechte wegen eines Mangels der Waren kann der Käufer nur innerhalb einer Gewährleistungsfrist von zwölf Monaten ab Ablieferung der Waren geltend machen. Dies gilt nicht für Ansprüche und Rechte, für die das Gesetz zwingend gemäß § 438 Absatz 1 Nr. 2 BGB für Bauwerke und Sachen für Bauwerke (Baustoffe) oder gemäß § 445b BGB für Rückgriffsansprüche des Unternehmers längere Fristen vorschreibt.
  8. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem wir bezüglich der Ware oder Teilen derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
  9. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
  10. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche, für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung oder für Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinns. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  1. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht im Fall von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen verschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wenn wir oder unsere gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder wenn unsere einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben.
  2. Unsere Außendienstmitarbeiter und Handelsvertreter sind nicht befugt, Erklärungen zu Mängeln und Gewährleistungsansprüchen rechtsverbindlich für uns abzugeben.
  • 7 Eigentumsvorbehalt

1.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Käufer aus der Bestellung sowie aus der gesamten Geschäftsverbindung zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

1.2 Soweit in dem Land, in dem der Käufer seinen Sitz hat, der erweiterte Eigentumsvorbehalt keine Anwendung findet, bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich Steuern, Abgaben oder Transportkosten, die uns gegen den Käufer aus der jeweiligen Bestellung zustehen, die gelieferte Ware unser Eigentum (einfacher Eigentumsvorbehalt).

  1. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z. B. Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist die Vorbehaltsware zurückzunehmen; soweit nach den Bestimmungen des Gesetzes eine Fristsetzung entbehrlich ist, sind wir auch ohne Nachfrist zur Rückforderung der Vorbehaltsware berechtigt. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar. Pfänden wir die Vorbehaltsware, ist dieses ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit den uns vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
  2. Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Käufer auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.
  3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf der verarbeiteten oder unverarbeiteten Vorbehaltsware oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschl. USt.) unserer Forderungen gegen den Käufer an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  4. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Käufer bestehen.
  5. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird in jedem Fall für uns vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inkl. der Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers in Folge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Käufer und wir uns einig, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nehmen wir hiermit an. Unser so entstandenes Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Käufer für uns.
  6. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
  7. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
  • 8 Abbildungen und Maßangaben

Abbildungen, technische Angaben und Maßangaben in Prospekten und Preislisten gelten nicht als verbindlich vereinbart und nicht als zugesicherte Eigenschaft. Sie stellen lediglich Richtwerte dar. Verbindliche Auskünfte können im Einzelfall auf Anfrage erteilt werden. Eine spezielle Eignung lässt sich aus den Abbildungen und Maßangaben nicht entnehmen. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Bei Gold und Seide(n) handelt es sich um Naturprodukte. Diese können aufgrund Ihrer Beschaffenheit leichte visuelle, sprich farbliche, und/oder haptische, sprich gefühlte Unterschiede zueinander aufweisen.

  • 9 Geheimhaltung
  1. Die Vertragspartner verpflichten sich, die Arbeitsergebnisse des anderen Vertragspartners sowie alle sonstigen Informationen, insbesondere technischer und wirtschaftlicher Art, Absichten, Erfahrungen, Erkenntnisse, Konstruktionen, Herstellungsverfahren, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Modelle, Materialzusammensetzungen und sonstige Informationen und Unterlagen, einschließlich der vorbestehenden Ergebnisse, die ihnen aufgrund der Zusammenarbeit gemäß dieses Vertrages bekannt werden, Dritten gegenüber – auch über die Dauer des Vertrages für weitere fünf Jahre – streng vertraulich zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen und vor dem Zugriff Dritter zu schützen sowie nicht zum Gegenstand einer eigenen Schutzrechtsanmeldung zu machen.
  2. Die vorstehende Vereinbarung gilt nicht für verbundene Unternehmen sowie mit der zur Vertragsdurchführung beauftragte Dritte, die mit den Vertragspartnern jeweils entsprechende Geheimhaltungsverpflichtungen abgeschlossen haben.
  3. Die Vertragspartner sind nur mit vorheriger Zustimmung des anderen Vertragspartners berechtigt, diese vertraulichen Informationen an etwaige Nachunternehmerfirmen unter Auferlegung der Verpflichtungen über die Vertraulichkeit weiterzugeben.
  4. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für solche vertraulichen Informationen, die einem Vertragspartner bereits vor ihrer Mitteilung im Rahmen dieses Vertrages bekannt waren, von diesem unabhängig erarbeitet oder anderweitig rechtmäßig erlangt wurden oder die allgemein sind oder ohne Verstoß gegen diesen Vertrag allgemein bekannt werden.
  5. Die Vertragspartner werden in geeigneter Form dafür sorgen, dass auch die von ihnen bei der Durchführung dieses Vertrages hinzugezogenen Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und Unterauftragnehmer die vorstehende Vertraulichkeit wahren.
  6. Nach Beendigung dieses Vertrages sind die in Unterlagen etc., einschließlich sämtlicher Kopien, verkörperten Arbeitsergebnisse und sonstige vertrauliche Informationen eines Vertragspartners, die sich im Besitz oder unter Kontrolle eines anderen Vertragspartner befinden, von diesem an den betreffenden Vertragspartner vollständig und unverzüglich zurückzugeben, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung vorliegt.
  • 10 Vertraglicher Ausschluss von Reverse Engineering

Die Erlangung von Geschäftsgeheimnissen durch Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen eines Produktes, das sich im rechtmäßigen Besitz der das Produkt empfangenden Partei befindet und auf Geschäftsgeheimnissen der das Produkt zur Verfügung stellenden Partei beruht, ist ausdrücklich untersagt. Eine vorzeitige Kündigung des Vertrags befreit nicht von diesem Ausschluss.

  • 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
  1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, unser Geschäftssitz Lüneburg.
  2. Ausschließlicher örtlicher und international zuständiger Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz Lüneburg (Deutschland). Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand (Wohn- oder Geschäftssitz) zu verklagen.
  3. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts (EGBGB). Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine wirksame oder durchführbare Bestimmung oder Vereinbarung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder Vereinbarung zu setzen, die den wirtschaftlichen Bestimmungen soweit wie möglich entspricht.
  5. Die Überschriften zu den einzelnen Vorschriften dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen dienen lediglich der besseren Orientierung und haben keinen eigenständigen Regelungsgehalt und keine rechtliche Bedeutung.
  6. Daten des Käufers, die den Geschäftsverkehr mit ihm betreffen, werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
  • 12 Vorrang der deutschen Version

Liegen diese Verkaufsbedingungen in verschiedenen Sprachen vor, so ist für die Klärung von Auslegungsfragen allein die deutsche Version maßgeblich.

Stand: 15.04.2024